Meine Tätigkeit ist u.a. sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, wie z.B. Führerscheinangelegenheiten, Punkte in Flensburg, MPU-Gutachten, Alkohol- und Drogendelikte, als auch auf der zivilrechtlichen Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen mit zahlungsunwilligen Versicherungen.
Gerade nach der sog. Modernisierung des Flensburger Punktekatalogs ab 01.05.2014, hat die Anfechtung von Bußgeldbescheiden aus Verkehrsdelikten erhöhte Aufmerksamkeit bekommen. Ihr Führerschein ist seit 01.05.2014 erhöhter Gefahr ausgesetzt. Die stetige verschärfende Reform des Bußgeldkatalogs und die Eintragung von Punkten in Flensburg hat mitnichten zu einer bloßen Vereinfachung der Ahndung von Verkehrsdelikten geführt hat, sondern zu einer tendenziell deutlichen Verschärfung des Verkehrsstrafrechts.
Es lohnt sich daher, jeden Bußgeldbescheid anwaltlich genauestens überprüfen zu lassen.
Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Verfahren an vielen Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland, welche mir einen breiten Erfahrungsschatz geben.