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Generelle Ratschläge

Der Rechtsanwalt ist Dienstleister und schuldet dem Rechtssuchenden Rechtsrat und rechtliche Unterstützung in seinen juristischen Auseinandersetzungen.

Die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts richtet sich in erster Linie streitwertabhängig nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben besteht auch die Möglichkeit Honorarvereinbarungen abzuschliessen oder sog. Prozesskostenhilfe (PKH) für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern der Mandant die Kosten für einen gerichtlichen Rechtstreit nicht selbst aufbringen kann und der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Verliert er den Rechtsstreit jedoch, so muss er die gegnerischen Anwaltskosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen.

Um keinen hohen Kostenrisiken ausgesetzt zu sein empfiehlt es sich daher, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Diese sind in der Regel relativ günstig und vor allem in den Problembereichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. In diesen Rechtsgebieten können unverhältnismäßig hohe Kosten anfallen, die auch im Erfolgsfall von Ihnen zu tragen sind. So tragen im Arbeitsrechtsprozess die Parteien in der 1.Instanz ihre Kosten selbst, d.h. auch wenn sie gewinnen, müssen sie ihren eigenen Anwalt selbst bezahlen.

Auch im Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei Bußgeldanfechtungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, werden Verfahren oftmals zu ihren Gunsten eingestellt, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie ihre Anwaltskosten selbst übernehmen und diese nicht der Staatskasse auferlegt werden.

Nichts ist unangenehmer als eine unerwartete Rechnung. Deshalb lautet meine Devise: Sie wissen immer im Vorfeld, was ich für welche Leistung abrechne.

Ihre Liquidität liegt mir am Herzen. Gern können wir monatliche Abschlagszahlungen oder Pauschalen vereinbaren, damit Sie besser kalkulieren können.